ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PERSONALVERMITTLUNG

Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04109 Leipzig

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Personalvermittlungsverträge zwischen der Gallmond GmbH (nachfolgend "Gallmond") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Gallmond anerkannt.

2. Vertragsabschluss und Leistungen

2.1 Beauftragung

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber Gallmond beauftragt, geeignete Kandidaten zu suchen, und Gallmond die Tätigkeit aufnimmt. Dies erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Kandidatenvorstellung.

2.2 Leistungsumfang

Gallmond sucht nach geeigneten Kandidaten entsprechend den mitgeteilten Anforderungen. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. Gallmond übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Informationen.

2.3 Kundenpflichten

Der Auftraggeber stellt vollständige Stellenanforderungen und Vergütungsangaben zur Verfügung. Er prüft eigenverantwortlich Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und Dokumente der vorgestellten Kandidaten.

3. Vorkenntniseinwand

Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Monate vor Vorstellung bereits bekannt oder wurde er von Dritten vorgestellt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

4. Vermittlungsprovision

Die Provision beträgt 35% des Bruttojahresgehalts zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 12.500 EUR zzgl. MwSt.

4.2 Berechnungsgrundlage

Das Bruttojahresgehalt umfasst alle Vergütungsbestandteile:
  • Grundgehalt und variable Bestandteile
  • Sonderzahlungen (13. Gehalt, Boni, Prämien)
  • Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge
  • Sachbezüge mit festem Geldwert
  • Firmenwagen werden pauschal mit 7.500 EUR bewertet

4.3 Entstehung des Anspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines wirksamen Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt.

4.4 Nachfrist

Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit

Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

5.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Mitteilungspflichten

Der Auftraggeber informiert Gallmond unverzüglich über:
  • Die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
  • Alle Vertragskonditionen und Vergütungsbestandteile
  • Gehaltserhöhungen im ersten Beschäftigungsjahr

7. Vertraulichkeit

7.1 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Kandidatendaten.

7.2 Verschwiegenheit

Der Auftraggeber behandelt erhaltene Kandidateninformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn zur eigenen Nutzung.

8. Haftung

Gallmond haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat übernimmt Gallmond keine Haftung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2025

Gallmond GmbH, Dittrichring 15, 04159 Leipzig
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