Diese AGB gelten für alle Personalvermittlungsverträge zwischen der Gallmond GmbH (nachfolgend "Gallmond") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Gallmond anerkannt.
2. Vertragsabschluss und Leistungen
2.1 Beauftragung
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber Gallmond beauftragt, geeignete Kandidaten zu suchen, und Gallmond die Tätigkeit aufnimmt. Dies erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Kandidatenvorstellung.
2.2 Leistungsumfang
Gallmond sucht nach geeigneten Kandidaten entsprechend den mitgeteilten Anforderungen. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht geschuldet. Gallmond übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten übermittelten Informationen.
2.3 Kundenpflichten
Der Auftraggeber stellt vollständige Stellenanforderungen und Vergütungsangaben zur Verfügung. Er prüft eigenverantwortlich Qualifikationen, Arbeitsgenehmigungen und Dokumente der vorgestellten Kandidaten.
3. Vorkenntniseinwand
Ist ein vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber innerhalb der letzten 3 Monate vor Vorstellung bereits bekannt oder wurde er von Dritten vorgestellt, muss der Auftraggeber dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
4. Vermittlungsprovision
Die Provision beträgt 35% des Bruttojahresgehalts zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 12.500 EUR zzgl. MwSt.
4.2 Berechnungsgrundlage
Das Bruttojahresgehalt umfasst alle Vergütungsbestandteile:
Grundgehalt und variable Bestandteile
Sonderzahlungen (13. Gehalt, Boni, Prämien)
Arbeitgeberbeiträge zur Altersvorsorge
Sachbezüge mit festem Geldwert
Firmenwagen werden pauschal mit 7.500 EUR bewertet
4.3 Entstehung des Anspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines wirksamen Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und vorgestelltem Kandidaten, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt.
4.4 Nachfrist
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorstellung.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit
Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
5.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber informiert Gallmond unverzüglich über:
Die Einstellung eines vorgestellten Kandidaten
Alle Vertragskonditionen und Vergütungsbestandteile
Gehaltserhöhungen im ersten Beschäftigungsjahr
7. Vertraulichkeit
7.1 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Kandidatendaten.
7.2 Verschwiegenheit
Der Auftraggeber behandelt erhaltene Kandidateninformationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn zur eigenen Nutzung.
8. Haftung
Gallmond haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat übernimmt Gallmond keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.